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Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat am 31.10.2019 die Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 2019 - RLS-19 sowie die Technischen Prüfvorschriften zur Korrekturwertbestimmung der Geräuschemission von Straßendeckschichten - Ausgabe 2019 - TP KoSD-19 im Verkehrsblatt (VkBl. 2019, Heft 20, S. 698) amtlich bekannt gemacht. Mit dem Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Ver- Ordnung zur Durchführung des Bundeslm-missionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV) (BGBL 2020, I, S. 2334) am 1. März 2021 gilt unter Beachtung der Übergangsregelung nach § 6 der 16. BImSchV das Berechnungsverfahren nach Abschnitt 3 in Verbindung mit Abschnitt 1 der neuen RLS-19 rechtsverbindlich für den Geltungsbereich der 16. BImSchV, sofern nicht bis zum 1. März 2021 das Baurechtsverfahren für den jeweiligen Straßenabschnitt eingeleitet worden ist. In diesem Fall sind noch die RLS-90 für den jeweiligen Straßenabschnitt anzuwenden. |