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Im September 2018 starteten die ersten beiden E-Scooter-Betreiber (Bird und Lime) ihren E-Scooter-Sharing-Betrieb in Wien. Die bis zur 31. StVO-Novelle unklare rechtliche Begriffsbestimmung ermöglichte dem Land Wien, E-Scooter rechtlich als Fahrräder im Sinne der Straßenverkehrsordnung zu qualifizieren. Damit unterliegen sie auch der Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend stationsloser Mietfahrräder. Darin wurde eine Obergrenze von 1.500 Stück je Anbieter und die Anbringung einer amtlichen Markierung festgelegt. Darüber hinaus wurden Regelungen betreffend Parken und Abstellen der Fahrzeuge sowie u.a. entsprechende Abholfristen für verkehrsbehindernd abgestellte Räderund E-Scooter festgelegt. Mit der Abwicklung der Akkreditierung und als Kontaktstelle für Anbieter und Interessenten wurde die Mobilitätsagentur Wien beauftragt. |