摘要: |
§ 6.32 RheinSchPV abschließend, Begegnung bei unsichtigem Wetter, Kursänderung des Bergfahrers, Beweislast Funkabsprache, Zurückverweisung zur Wiederholung von Zeugenvernehmung. Güterschadenhaftung und Obhut, Umschlag kann Beförderung sein, Leichter als Transportgut oder Transportmittel, Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften neben § 425 HGB, Umfang und Würdigung der Beweisaufnahme im Rahmen des Anscheinsbeweises. Abwassersammeivorrichtung, Nachrüstungspflicht und Übergangsregelung, mittelbare Täterschaft des Schiffseigners und Garantenstellung, Rechtsfertigungstatbestände, fehlende technische Voraussetzungen und fehlende Abwassersammelstellen, Aussetzung Geldstrafe zur Bewährung. |