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Zum Schutz des Baustellenpersonals trat im Jahr 2018 die Arbeitsschutzrichtline ASR A5.2 in Kraft. Sie sieht vor, dass die Arbeitsräume auf Baustellen so anzulegen sind, dass ein breiterer Sicherheitsabstand als zuvor zum fließenden Verkehr einzuhalten ist. Hierdurch müssen Fugen immer öfter in die Bereiche der späteren Rollspuren angeordnet werden. Resultate können fehlerhafte Fugenabdichtungen und großflächigen Verschmutzungen der Fahrbahn sein. Die Auswahl und der Einbau des richtigen Fugenmaterials sind daher außerordentlich wichtig. Die Ingenieurgesellschaft PTM Dortmund mbH hat dazu ein geeignetes Laborprüfverfahren entwickelt, dass die Eignung von Fugendichtstoffen in Asphalt- flächen bei hohen Temperaturen und überrollendem Verkehr nachweist. Zur Simulation der Auswirkungen einer direkten Befahrung von Längsfugen wurden im Labormaßstab modifizierte Spurbildungsversuche in Anlehnung an die TP Asphalt-StB (Teil 22) durchgeführt. Bereits die ersten Prüfreihen zeigten, dass der gewählte Versuchsaufbau für die Beurteilung unterschiedlicher Fugenkonstruktionen in Hinblick auf die Verformungsbeständigkeit bei Wärme geeignet ist. |