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Bei der Durchführung von Sicherungsmaßnahmen für Arbeitsstellen an Straßen wird in der Regel vertraglich vereinbart, dass die Verantwortlichen eine entsprechende Schulung gem. MVAS 99 („Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von Arbeitsstellen an Straßen" der FGSV) nachweisen können. Das Merkblatt legt Schulungsinhalte und Dauer für Schulungen zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen klar fest. In der demnächst eingeführten, neuen Fassung der RSA („Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" des BMVI) wird die Forderung nach einem solchen Nachweis bereits fest verankert sein. Diese Schulungen wurden in der Vergangenheit von Referenten durchgeführt, deren fachliche Eignung bisher nicht nachgewiesen werden musste. Auch wenn dies in der Regel ausgewiesene Experten waren, hat sich gezeigt, dass es auch hier ein paar wenige „schwarze Schafe" gab, insbesondere aber vermehrt Onlineseminare angeboten wurden, deren Umfang und Inhalte zumindest fraglich sind. Eine abschließende Prüfung zu den geschulten Inhalten fehlt oft ganz. |