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Die Bundesregierung will die Verpflichtung zur Erhebung von Gebühren für das Befahren der Bundeswasserstraßen abschaffen. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenschifffahrt gestärkt werden, heißt es. Der vorgelegte Gesetzesentwurf »zur Änderung gebührenrechtlicher und weiterer Vorschriften über das Befahren der Bundeswasserstraßen durch die Schifffahrt« wurde bereits im Bundestag behandelt. Durch die Neuregelung soll unter anderem der § 1 des BGebG geändert werden, wonach der Bund verpflichtet ist, Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen zu erheben. Das Befahren der Wasserstraßen soll dem Geltungsbereich des BGebG entzogen werden. Die Erhebung der Kanalgebühren ist bereits entfallen, eine Einigung zu den Mo- sel-Abgaben ist bislang am Widerstand Frankreichs gescheitert, der frei fließende Rhein ist ohnehin nicht gebührenpflichtig. Der Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt (BDB) hatte das Vorhaben ausdrücklich begrüßt. Ausgenommen von der Regelung bleibt der Nord-Ostsee-Kanal (NOK). Allerdings wird auch dort wegen der Corona-Krise die sogenannte Befahrensabgabe vorerst erlassen. |