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Bis Mitte der 1980er-Jahre gab es für Gewässerschutzmaßnahmen an hochrangigen Straßen keine bundesweiten Standards. Mit dem Aus-und Neubau von Autobahnen und Schnellstraßen sowie den im österreichischen Wasserrecht implementierten Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie war die Notwendigkeit von normativen Regelungen für die Behandlung von Straßenwässern gegeben. Im Jänner 2011 konnte die neu erarbeitete RVS 04.04.11 „Gewässerschutz an Straßen" veröffentlicht werden. Die Eckpfeiler dieser RVS behandeln allgemeine Planungsvorgaben, Bemessungsregelungen sowie Anweisungen für Bau und Betrieb. Für die Standardisierung der Vorgaben für die Gewässerschutzanlagen der RVS 04.04.11 (Jänner 2011) konnte auf keine bestehenden Regelwerke und Erfahrungen beim Betrieb von Gewässerschutzanlagen zurückgegriffen werden. Ab 2011 wurde daher die Anwendung der RVS 04.04.11 in der Praxis mit Planern, Behörden, Baufirmen und Betriebspersonal bestmöglich evaluiert und die Praxistauglichkeit geprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass für die Inhalte der RVS 04.04.11 betreffend Planungsvorgaben, Bemessung, Bau und Betrieb kein begründeter Änderungsbedarf besteht. Im Zeitraum 2011 bis 2014 wurden die Erfahrungen mit der Anwendung der RVS 04.04.11 und ergänzende Erläuterungen im RVS-Arbeitspapier Nr. 26 dokumentiert. |