摘要: |
ALS GETOETETER BEI EINEM STRASSENVERKEHRSUNFALL GILT, WER INNERHALB EINER FESTGELEGTEN FRIST AN DEN UNFALLFOLGEN STIRBT. WAEHREND DIESE FRIST IN DEUTSCHLAND UND MEHREREN ANDEREN LAENDERN MIT 30 TAGEN FESTGELEGT IST, WERDEN IN ZAHLREICHEN ANDEREN LAENDERN WESENTLICH KUERZERE ERFASSUNGSZEITRAEUME ANGEWENDET. IM EXTREMFALL WERDEN NUR DIEJENIGEN ALS GETOETETE IN DER STATISTIK BERUECKSICHTIGT, DIE UNMITTELBAR AM UNFALLORT VERSTERBEN. DURCH DIE UNTERSCHIEDLICH LANGEN ERFASSUNGSZEITRAEUME WIRD EIN VERGLEICH NATIONALER STATISTIKEN SEHR ERSCHWERT. UEBER KORREKTURFAKTOREN SIND DIE ABWEICHENDEN FRISTEN ZU BERUECKSICHTIGEN, INDEM MAN DIE JEWEILIGEN NATIONALEN GETOETETENZAHLEN AUF DIE 30-TAGE-BASIS UMRECHNET. ANHAND EINER IN DEUTSCHLAND ZU ERHEBENDEN, REGIONAL GESTREUTEN STICHPROBE VON UNFALL- UND STERBEDATEN BEI VERKEHRSUNFAELLEN GETOETETER WAREN DIE UEBERLEBENSDAUER UND DIE VERTEILUNG DER UEBERLEBENSDAUER ZU BESTIMMEN. AUS DIESER VERTEILUNG, DIE NACH ALTER, ART DER VERKEHRSBETEILIGUNG UND ORTSLAGE DIFFERENZIERT WURDE, KOENNEN DIE BENOETIGTEN KORREKTURFAKTOREN ABGELEITET WERDEN. (A) |