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Eine Leistungsbeschreibung soll eine Leistung eindeutig, neutral und vollständig in geeigneter Art beschreiben, sodass eine Vergleichbarkeit von unterschiedlichen Angeboten erreicht werden kann. Die FSV bemüht sich, seit Jahrzehnten einen Standard für den Tiefbau zu erarbeiten und zu veröffentlichen: Die Leistungsbeschreibung Verkehr und Infrastruktur deckt zwischenzeitlich den Bereich des Straßenwesens, des Brückenbaus, des Tunnelbaus, des Eisenbahnoberbaus, des Siedlungswasserbaus, des Flussbaus und des Landschaftsbaus ab. Das Wichtigste dabei: Die gute Kooperation unter den Fachleuten. Dies erfolgt durch die Kooperation von sieben Arbeitsausschüssen mit mehr als 170 Experten/-innen, die jeweils die fachliche Expertise liefern und einen Koordinierungsausschuss, dessen Aufgabe die terminliche und die fachliche Abstimmung durchzuführen und übergeordnete Leistungsgruppen (z. B.: Baustellengemeinkosten, Regierarbeiten) zu erarbeiten. Im Jahr 2021 gibt es in Österreich drei Werke mit Standardisierten Leistungsbeschreibungen. Die LB-HB (Hochbau), die LB-HT (Haustechnik) und die LB-VI (Tiefbau, Infrastruktur). Die LB-VI wurde erstmals 2008 als Zusammenlegung der bisherigen Leistungsbeschreibungen Brückenbau, Straßenbau, Tunnelbau, Landschaftsbau und Bahnbau herausgegeben. Nach Einarbeitung der damals neuen ÖNORM A 2063 sowie der jeweiligen Aktualisierungen in den Versionen 2 und 3 erfolgte der nächste „Quantensprung" im Jahre 2015 mit der Einbeziehung der Bereiche Siedlungswasserbau und Flussbau in die LB-VI, Version 4. |