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Seit 1995 gelten in Deutschland die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - abgekürzt kurz RSA oder RSA-95. Das technische Regelwerk ist Teil der Verwaltungsvorschrift der StVO und charakterisiert die Sicherung von Arbeitsstellen an öffentlichen Straßen. Mit großer Spannung erwarten Verkehrssicherer wie die IBOTECH GmbH Et Co. KG die überarbeiteten Richtlinien. Das ursprünglich 1980 verfasste Regelwerk wurde in den vergangenen rund 40 Jahren vielfach angepasst und erweitert. Nun wurde eine umfassende Aktualisierung auf den Weg gebracht - die RSA-21. Bereits im Juni 2021 wurde die neue Fassung dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur übersandt, sodass man in Kürze das Inkrafttreten erwartet. Nach der 2019 überarbeiteten Arbeitsschutzrichtlinie (ARS A5.2) und der jetzt folgenden RSA fehlt insbesondere für Verkehrssicheungs-Unterneh-men noch eine aktualisierte Fassung der zusätzlichen Bedingungen der ZTV-SA von 1997. Erst mit einer überarbeiteten ZTV-SA werden die wichtigen Regelungen alle wieder zusammenpassen. Für professionelle Verkehrs-sicherungs-Unternehmen sind die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen wichtig für die tägliche Arbeit. Jedoch sind diese in erster Linie für die Absicherung der Baustelle relevant und nicht für den Verkehrssicherer, der diese einrichtet. Aus diesem Grund hat IBOTECH zum einen hohe Erwartungen an die neue RSA-21, hofft zudem aber auch auf eine zeitnahe Anpassung der ZTV-SA. |