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Im Zuge der stetig wachsenden Bedeutung des Radverkehrs für die Mobilität wächst der Druck auf die Verantwortlichen, adäquate Radverkehrsanlagen zu schaffen. Dabei steht neben der Funktionalität die objektive Sicherheit der Anlagen im Vordergrund. Im Sinne einer gezielten Radverkehrsforderung, wie sie viele Kommunen anstreben, kommt aber auch der subjektiven Sicherheit in der Diskussion eine immer größere Rolle zu. Dies betrifft derzeit insbesondere die Forderung nach sogenannten „geschützten Radverkehrsanlagen" in Form von „Protected Bikelanes" und „Protected Intersections". Im Mittelpunkt steht dabei die möglichst weitgehende bauliche und räumliche Trennung des Radverkehrs insbesondere vom Kfz-Verkehr. Diese Forderung kann an Knotenpunkten im Gegensatz zum Grundsatz der optimierten Sichtbarkeit des Radverkehrs, der fahrbahnnahe Führungen bevorzugt, stehen. Statt den fahrbahnnahen Führungen, werden vermehrt wieder weit abgesetzte Radverkehrsführungen gefordert. |