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Seit ungefähr zehn Jahren sichert die After-market-GVO mit ihren wettbewerbsrechtlichen Leitplanken dem freien Kfz-Teile-markt das rechtssichere Wirtschaften. Die GVO kann definitiv als unser Nervensystem beschrieben werden, denn ohne sie wäre ein fairer Wettbewerb mit den Fahrzeugherstellern auf dem Aftermarket nicht möglich. Zu den Lebensnerven zählen u.a.: der Zugang zu technischen Informationen für unabhängige Marktbeteiligte auf allen Stufen des Aftermarket; die Möglichkeit des Teileherstellers sein Logo neben dem des Fahrzeugherstellers auf seine hergestellten OE-Teile anzubringen (double branding), die er an den Fahrzeughersteller liefert; kein Verlust der Herstellergarantie bei Fremdteilen/ Fremdwartung oder Klarheit bei Definitionen wie „Original(ersatz)teil" und „qualitätsgleiches Ersatzteil". Der freie Autoteile-Handel profitiert insgesamt von der seit 2010 geltenden branchenbezogenen Aftermarket-GVO und den begleitenden Leitlinien. Noch im ersten Halbjahr will die Europäische Kommission diesbezüglich ihren Bewertungsbericht zur Funktionsweise der Aftermarket-GVO vorlegen. Dieser wird als Entscheidungsgrundlage für die weitere Gesetzgebung dienen: Wird der Rechtsrahmen, der im Mai 2023 ausläuft, verlängert? Und wenn ja, in welchem Umfang? Wird überhaupt ein neuer Rechtsrahmen benötigt? Mehrere Optionen liegen auf dem Tisch. |