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An S-Bahnstationen mit 76 Zentimeter hohem Bahnsteig haben aeltere und behinderte Personen bei Einsatz des vorhandenen Fahrzeugparkes (Fussbodenhoehe circa 1,0 Meter ueber SO) zum Teil erhebliche Schwierigkeiten beim Ein- und Aussteigen. Rollstuhlfahrer koennen diese Situation allein gar nicht bewaeltigen. Nach eingehender Diskussion der Anforderungen behinderter Personen, der Randbedingungen des Bahnbetriebes (kurze Haltezeiten, dichte Zugfolgen, personalarmer Betrieb, lademassueberschreitender Verkehr etc.), und der Auswertung nationaler und internationaler Erfahrungen werden folgende Empfehlungen gegeben: Bahnsteige in vorhandenen Netzen sollten moeglichst durchgehend auf 96 Zentimeter angehoben werden. Dies bietet Vorteile fuer alle Fahrgaeste. Anhebungen ueber eine Teillaenge des Bahnsteiges koennen kostenguenstigere (Zwischen-)Loesungen darstellen. In neuen Netzen sollten 76 Zentimeter hohe Bahnsteige (Regelmass nach EBO) zur Anwendung kommen, wenn neue Fahrzeuge mit einer Fussbodenhoehe von cirka 80 Zentimeter ueber SO eingesetzt werden. Derartige Fahrzeuge befinden sich zur Zeit in der Entwicklung. Fahrzeuggebundene oder bahnsteiggebundene Einstiegshilfen (Lifte, Rampen oder aehnliches) koennen nur Uebergangsloesungen darstellen. Unverzichtbar erscheint die Forderung nach Bedienung dieser Einrichtungen durch autorisiertes Personal. Die Besonderheiten der City-Bahn werden diskutiert und in entsprechenden Empfehlungen beruecksichtigt. |