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Der Verbrennungsmotor bleibt. Die Angst vor einem Aus von Otto- und Dieselmotoren durch die Abgasnorm Euro 7 ist unbegründet. Zwar wird die Europäische Kommission erst im November einen Entwurf verabschieden. Und das Inkrafttreten der Euro 7 wird sich voraussichtlich bis zum 1. Januar 2027 verzögern. Trotzdem lässt sich auf Basis des derzeitigen Verhandlungsstands absehen, wie sich die Grenzwerte und in der Folge die Fahrzeugtechnik verändern wird. So viel vorweg: Es werden nur marginale Änderungen erforderlich sein, und die Kosten dafür sind gering. Der Entwurf der Europäischen Kommission für die Abgasnorm Euro 7 wird in der Advisory Group on Vehicle Emission Standards (AGVES) erarbeitet. Die AGVES wiederum wird von einem externen Gremium aus Wissenschaft, Wirtschaft und For- schung namens CLOVE beraten. Die Papiere dazu sind öffentlich einsehbar. Rückblick: Seit der Einführung der Euro 6 für alle Typprüfungen am 1. September 2014 hat sich an den Grenzwerten für Stickoxide (NOx) und Partikel (PN, PM) so gut wie nichts geändert. Allerdings haben sich die Verfahren, in denen diese gesundheitsschädlichen Emissionen gemessen werden, kontinuierlich verschärft. So wurde der veraltete Neue Europäische Fahrzyklus (NEFZ) durch das strengere Verfahren WLTP ersetzt. WLTP-Werte werden im standardisierten Messlabor erhoben. Inzwischen müssen die Grenzwerte auch im echten Straßenbetrieb, abgekürzt RDE für Real Driving Emissions, eingehalten werden. Allerdings ist hier eine Abweichung nach oben erlaubt, der so genannte Conformity Factor. |