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Waehrend der Laermschutz in Zusammenhang mit dem Neu- und Ausbau von Strassen (Laermvorsorge) und an bestehenden Strassen (Laermsanierung) bisher auf Siedlungsbereiche beschraenkt worden ist, gehen neuere Ueberlegungen dahin, den Laermschutz auch auf Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete, Campingplaetze, Dauerkleingaerten, Parkanlagen und Friedhoefe auszudehen. Um den damit verbundenen Kostenzuwachs zu ermitteln, wurde fuer den Bereich der Laermvorsorge eine Stichprobe aus 39 Projekten des Fuenfjahresplanes 1986-1990 so zusammengestellt, dass die Anforderung an die Repraesentanz zur Hochrechnung der Ergebnisse auf Bundeswerte erfuellt waren. Die Stichprobe im Bereich der Laermsanierung umfasst flaechendeckend die Bereiche von 16 Gemeinden im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland wobei alle klassifizierten Strassen und wichtigsten Gemeindestrassen einbezogen sind. Zur Hochrechnung der Stichprobe auf Bundeswerte wurden Gesetzmaessigkeiten genutzt, die die Abhaengigkeit der Laermsanierung von der Einwohnerdichte eines Gebietes beschreiben. Fuer die derzeit nach der Verkehrslaermschutzverordnung gueltigen Immissionsgrenzwerte (IG-W) von 59 / 49 dB(A) fuer Wohngebiete ergibt sich im Bereich der Laermvorsorge ein Kostenzuwachs um 13,8 Prozent gegenueber den bisherigen Ansaetzen fuer die Laermvorsorge, wenn die zusaetzlichen Gebietstypen nach den IG-W fuer Wohngebiete geschuetzt werden sollen. Laesst man um 5 dB(A) hoehere Laermpegel fuer diese Gebietstypen zu, was den IG-W fuer Kern- und Mischgebiete entspricht, erniedrigt sich der Kostenzuwachs auf 4,2 Prozent. Bei den derzeit aufgrund der Verkehrslaermschutzrichtlinien geltenden IG-W fuer den Bereich der Laermsanierung von 70 / 60 dB(A) fuer Wohngebiete ergeben sich Kostenerhoehungen durch die Einbeziehung der zusaetzlichen Gebietstypen von 1,5 Prozent, wenn fuer diese Gebiete die gleichen IG-W wie fuer Wohngebiete zugrunde gelegt werden. Geht man von den fuer Kern- und Mischgebiete geltenden IG-W aus, so vermindert sich der Kostenzuwachs auf 0,7 Prozent waehrend bei IG-W, die um 5 dB(A) ueber denen fuer Wohngebiete liegen, keine Kostensteigerungen fuer die Laermvorsorge zu erwarten sind. Der Kostenzuwachs ist nahezu ausschliesslich auf den Laermschutz fuer Dauerkleingaerten, Parkanlagen und Friedhoefe zurueckzufuehren, waehrend der Laermschutz fuer Ferienhausgebiete, Wochenendhausgebiete und Campingplaetze bundesweit die Ausnahme bilden wird. |