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Seit dem 1. Februar 2021 gelten die europäische Verordnung 2019/1148 und das deutsche Ausgangsstoffgesetz. Aus diesen Regelungen ergeben sich neue Verpflichtungen bezüglich des Umgangs, der Vermarktung und der Verwendung sogenannter Ausgangsstoffe für Explosivstoffe. Dies betrifft bestimmte Batterien und ggf. weitere Sortimentsartikel. Zweck der neuen Regelung ist es, dem Missbrauch von Ausgangsstoffen zur unrechtmäßigen Herstellung von Explosivstoffen vorzubeugen, die Verfügbarkeit dieser Stoffe für die Allgemeinheit einzuschränken und eine angemessene Meldung verdächtiger Transaktionen in der gesamten Lieferkette sicherzustellen. Dazu unterliegen alle Akteure in der Lieferkette ab dem 1. Februar bestimmten Pflichten (Unterrichtung, Information, Überprüfung) und Verboten. Die umfangreichen Pflichten müssen gegenüber den zuständigen Behörden nachgewiesen werden können. Sie betreffen auch die im Verkauf tätigen Mitarbeiter, und sie enthalten Sonderregelungen für Online-Marktplätze. |