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Jetzt wird die LKW-Maut auf Bundesfernstraßcn doch noch zum 01.12. um einen CO_2-Aufschlag in Höhe von 200 EUR je Tonne CO_2 angehoben. Da die Eurovignettenrichtlinie vom März 2022 eine CO_2-bezogene Differenzierung der Maut für schwere Nutzfahrzeuge vorsieht, besteht hier auch grundsätzlich Handlungsbedarf - allerdings nicht zum 01.12.2023 und nicht in der Größenordnung eines CO_2-Preises von 200 EUR je Tonne. Zusammen mit der aus europarechtlicher Sicht erst 2027 zwingenden Bemautung von Fahrzeugen über 3,5 t werden die Mehreinnahmen infolge der Mauterhöhung auf rund 7,6 Mrd. EUR p.a. geschätzt - über 80 Prozent des bisherigen Aufkommens. |