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Für die Herstellung von Betonfahrbahndecken war gemäß den bisher geltenden Regelungen der TL Beton-StB 07 für Ober- und Unterbeton ein Zement der gleichen Art und Festigkeitsklasse zu verwenden. Durch eine flexiblere Handhabung von Bindemitteln im Ober- und Unterbeton können sich ökologische und wirtschaftliche Vorteile eröffnen. Ein sinnvoller Ansatz ist die Verwendung von Zementen mit hohem Klinkeranteil für den hochbelasteten, dünnen Oberbeton in Verbindung mit Zementen mit reduziertem Klinkeranteil für den Unterbeton. So kann die Ökobilanz der Betonstraße verbessert werden, und gleichzeitig erhöht sich die Verfügbarkeit potenzieller Lieferwerke von Gesteinskörnungen für den Unterbeton in Bezug auf die Vermeidung einer schädigenden Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR). Im Rahmen eines Forschungsvorhabens wurde im Labor nachgewiesen, dass sich unter den spezifischen Randbedingungen hinsichtlich Verbund- und Verformungsverhalten von Ober- und Unterbeton auch bei unterschiedlich rascher Festigkeitsentwicklung der beiden Betone keine Beeinträchtigungen ableiten lassen. Weiterhin konnte das AKR-Schadenspotential kritischer Gesteinskörnungen durch die hütten-sandhaltigen Zemente deutlich gesenkt werden. Somit sind für solche Modifikationen weder bei der Herstellung noch hinsichtlich Nutzung und Dauerhaftigkeit (insbesondere Frost-Taumitteleinwirkung) Beeinträchtigungen zu erwarten. Vor einer Anpassung des Regelwerks wurde jedoch noch die Erprobung in-situ eingefordert. Diese erfolgte im Rahmen einer Deckenerneuerung auf der BAB A 7 bei Wömitz in Bayern. In einem Teilabschnitt wurde im Unterbeton ein CEM Ⅲ/A-Zement eingesetzt, während der Oberbeton mit einem CEM I hergestellt wurde. Ziel dieser Erprobung war es, einerseits die grundsätzliche Einbaubarkeit von Betonen mit unterschiedlichen Zementen in einer zweischichtigen Betondecke nachzuweisen und andererseits die noch bestehenden Restvorbehalte z. B. in Bezug auf einen unterschiedlichen Erhärtungsverlauf, den Schichtenverbund zwischen Ober- und Unterbeton, die frühzeitige Befahrbarkeit zur Waschbetonherstellung oder das Rissverhalten der Fugen auszuräumen. Es konnte im Rahmen der Erprobungsstrecke gezeigt werden, dass der Einbau einer Betonfahrbahndecke mit unterschiedlichen Zementen im Unter- und Oberbeton mit dem Gleitschalungsfertiger problemlos und ohne nachteilige Auswirkungen auf die Qualität möglich ist. Ende März 2022 hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) daher auf Basis der positiven Ergebnisse aus Laborforschung und Praxiserprobung mit der Veröffentlichung des ARS 04/2022 die entsprechenden Teile der TL Beton-StB 07 aktualisiert. |