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Bei der Planung von Parkhäusern und -decks sowie von Tiefgaragen greifen eine Vielzahl von Regelwerken, wenn es um die Bestimmungen zum baulichen Brandschutz geht. Grundsätzlich gelten die Landesbauordnungen und die „Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen" der einzelnen Bundesländer. Diese wiederum fußen auf der Musterbauordnung sowie der „Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen" (MW TB). In den länderspezifischen Regelwerken sind ferner Sonderbauvorschriften zu beachten, unter die Garagenbauten fallen können. Hervorzuheben ist hier die „Musterverordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen" (M-GarStVO), welche künftig die bisher gültige „Muster-Garagenverordnung" (M-GarVO) ablösen soll und deren Entwurf aus dem Jahr 2020 um einige Vorgaben in puncto Brandschutz erweitert wurde. Hinzukommen können außerdem Auflagen aus dem Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes, der Sachversicherer oder den Feuerwehren. |