摘要: |
Auf Beschluss des Bund/Länder-Koordinierungsausschusses Bauwesen (KoABau) wurde die Nummerierung der Teile und Abschnitte der ZTV-ING mit ARS Nr. 11/2022 zum 1.6.2022 neu geregelt. Mit dieser Neunummerierung soll die Struktur der Regelwerke für den Brücken- und Ingenieurbau der Bundesfernstraßen, also der „Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten" (RE-ING) und der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten" (ZTV-ING), vereinheitlicht werden. Um die für den Brückenbau relevanten Themen zu bündeln, wurde der Teil „Bauverfahren, Baubehelfe" (ehemals Teil 6) als Teil 5 nach vorne verschoben. Die ehemaligen Teile 7 „Brückenbeläge" und 8 „Bauwerksausstattung" wurden unter dem neuen Teil 6 „Bauwerksausstattung" zusammengefasst. Die Regelwerke des Tunnelbaus wurden von dem Teil 5 in den Teil 7 verschoben, aus dem Teil 9 „Bauwerke" wurde der Teil 8 „Weitere Bauwerke". |