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Grundlage für die Planung, Ausführung und Gestaltung barrierefreier Verkehrs- und Freianlagen im öffentlich zugänglichen Raum ist die bauaufsichtlich eingeführte und im Moment als Entwurf in Überarbeitung befindliche DIN 18040 Teil 3 „Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen -Teil 3: Öffentlicher Verkehrs- und Freiraum". Die Normen DIN 32975 „Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung", DIN 32984 „Bodenindikatoren im öffentlichen Raum" und DIN 32981 „Einrichtungen für blinde und sehbehinderte Menschen an Straßenverkehrs-Signalanlagen (SVA)" beschreiben darüber hinaus, welchen Anforderungen die verwendenden Bauelemente entsprechen müssen. Die DIN 18040 fordert dabei unter anderem die kontrastreiche Gestaltung öffentlich zugänglicher Verkehrs- und Freiflächen, um blinden und sehbehinderten Menschen die Orientierung zu erleichtern, sie vor Hindernissen und Gefahren zu warnen und zu ihrer Teilhabe am öffentlichen Leben beizutragen. Mit Hilfe taktiler, visueller oder akustischer Bodenindikatoren sollen Funktionsbereiche wie Geh- und Radwege oder Fahrbahnen voneinander abgegrenzt und sichere Überquerungsstellen an Ampeln, Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen geschaffen werden. |