摘要: |
Die Zulassung für die Verwendung von Trichlorethen in Asphaltlaboratorien endet am 21. April 2023. Danach ist der Einsatz lediglich noch in Kleinmengen zulässig. Im Zuge eines Forschungsvorhabens hat sich Tetrachlorethen (Trivialname Perchlor-ethylen - PER) als geeignetes Substitut zum bisherigen Lösemittel herausgestellt, weshalb dieses auch bereits 2021 in den TP Asphalt-StB, Teil 1 „Bindemittelgehalt" sowie Teil 3 „Rückgewinnung des Bindemittels - Rotationsverdampfer" aufgenommen wurde und neben Trichlorethen und Toluol auch im Rahmen der werkseigenen Produktionskontrolle (WPK) eingesetzt werden darf. Wegen der notwendigen hohen Sicherheitsvorkehrungen wird Toluol weiterhin nur eine untergeordnete Rolle spielen. Im Zuge eines weiteren Forschungsvorhabens wurde festgestellt, dass die Umstellung des Lösemittels von Trichlorethen auf Tetrachlorethen unter Beibehaltung des derzeitigen Qualitätsniveaus ohne Einschränkungen erfolgen kann. Daraufhin wurde das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau ARS Nr. 20/2022 durch das BMDV veröffentlicht. Mit Einführung des ARS darf Tetrachlorethen nun auch für alle anderen Prüfungsarten (insbesondere Kontrollprüfungen, Schiedsuntersuchungen) eingesetzt werden. Die überarbeiteten Teile der TP Asphalt-StB werden in Kürze veröffentlicht. |