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Der Bundesrat hat am 12.05.2023 dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zugestimmt. Hiernach sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten, an die im Unternehmen begangene Verstöße gegen geltendes Recht gemeldet werden können. Hierdurch wird das Thema „Compliance" einmal mehr in den Mittelpunkt gerückt. Zwar steht bei vielen Straßenbauunternehmen Compliance auf der Tagesordnung, es gibt aber unverändert auch zahlreiche Unternehmen, bei denen der Begriff und die Bedeutung noch nahezu unbekannt ist. Während viele Großunternehmen aus den Fehlern der vergangenen Jahre gelernt haben, wird bei kleineren und mittelständischen Unternehmen mitunter dem Komplex „Compliance" noch zu wenig Beachtung geschenkt. Eine Nachlässigkeit, die sich im „Fall der Fälle" rächen kann. |