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Um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, wurden die bisherigen Regelwerke der FSV einem Klimacheck unterzogen. Die Beurteilung der Regelwerke auf Klimarelevanz wurde von Beginn an ergebnisoffen durchgeführt. Die Initiative zum Klimacheck wurde vor einem Jahr im Oktober 2022 gesetzt.Da die FSV mittlerweile doch mehr als 350 Richtlinien führt, die regelmäßig erneuert und überarbeitet werden, wird bei einigen nun eine Überarbeitung zu positiver Klimaverträglichkeit erforderlich sein.Die Beurteilung erfolgte in sechs Klassen (A, 1 -5), wobei 1 den größten Handlungsbedarf und 5 den wenigsten Handlungsbedarf der jeweiligen Richtlinie aussagt, A nur bei Richtlinien, die keine Klimarelevanz besitzen. Acht unterschiedliche Kriterien wurden zur Beurteilung und Klassifizierung der Richtlinien herangezogen. Als Endergebnis konnten 38 Richtlinien der Klasse 1 definiert werden, die für die Anpassung zu mehr Klimaverträglichkeit überarbeitet werden sollen.Beispielsweise wurden Richtlinien mit Grundsätzen der Verkehrsplanung, Linienführung und Trassierung, Oberbaubemessung, Erdarbeiten,Anforderungen an Asphaltmischgut und Zuschlagskriterien für Bauaufträge im Verkehrswegebau genannt, die noch zu wenig auf die Klimaauswirkungen eingehen und auch sehr gut zur Bewusstseinsbildung aller Nutzer der Richtlinien führen können. |