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Bei der Erzeugung und Verarbeitung von Metallen, bei der Erzeugung von Energie und bei anderen industriellen Prozessen einerseits sowie im Zuge von Bautätigkeiten andererseits entstehen in Deutschland jährlich rund 260 Mio. t industrielle Nebenprodukte und mineralische Bauabfälle. Bei der Bewertung dieser Sekundärbaustoffe ist eine Balance notwendig zwischen dem Boden- und Gewässerschutz und der Förderung der Kreislaufwirtschaft. Daher hat das Bundesumweltministerium die sog. Ersatzbaustoffverordnung (EBV) als bundeseinheitliche Bewertungsgrundlage erarbeitet. Diese Verordnung ist am 1. August 2023 in Kraft getreten. Durch die EBV werden die unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern abgelöst, wodurch die Nutzung der in der Verordnung behandelten Baustoffe erleichtert werden soll. Zusätzlich bietet die Verordnung eine verbesserte Rechtssicherheit und -klarheit, was ebenfalls der Nutzung dieser Baustoffe zugutekommen soll. Seitens der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) wurden die Vorschriften der EBV in das Regelwerk der FGSV implementiert, um die Anwendung für den Bereich des Straßenbaus zu erleichtern und auf diesem Weg zu einer erfolgreichen Kreislaufwirtschaft beizutragen. |