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Mit den ATV DIN 18318 sind als Bestandteil des Teils C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) allgemeine technische Vertragsbedingungen für Pflasterdecken und Plattenbeläge sowie Einfassungen vorhanden. Die aktuell gültige Fassung von 2019 umfasst sowohl die ungebundene als auch die gebundene Bauweise. Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien zur Herstellung von Pflasterdecken, Plattenbelägen sowie von Einfassungen in der Ausgabe 2020 (ZTV Pflaster-StB 20) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen beinhalten weitergehende Anforderungen an die ungebundene Bauweise. Der Anwendungsbereich ist auf öffentliche Verkehrsflächen ausgerichtet, wohingegen die DIN 18318 inhaltlich sowohl öffentliche als auch private Flächen regelt. Gültig werden beide Schriftstücke erst, wenn sie vertraglich vereinbart werden, wobei sich die ZTV Pflaster-StB auf die DIN 18318 beziehen und damit diese implizieren. Zu beachten ist, dass die DIN 18318 durch den Deutschen Vergabe-und Vertragsausschuss für Bauleistungen erstellt wird und somit als primären Anwendungszweck die eindeutige Beschreibung einer Bauleistung zur Ermöglichung einer Vergleichbarkeit von Angeboten bei der Vergabe der Leistungen zum Inhalt hat. Aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen liegen auch fachliche und qualitative Unterschiede zwischen beiden Regelungen vor. Durch eine Beschränkung auf die grundlegenden Anforderungen erfordert die alleinige Nutzung der DIN 18318 ein umfangreicheres Fachwissen bei Planung und Ausführung. Die Bandbreite der Möglichkeiten der DIN 18318 wird durch die ZTV Pflaster-StB in der Regel eingeschränkt. Allerdings bestehen in einzelnen Bereichen auch schärfere Anforderungen bei Vereinbarung allein der DIN 18318. So sollten Planer und Ausführende sich der vertraglichen Konsequenzen bei Verträgen nach den ZTV Pflaster-StB und der DIN 18318 bewusstsein. |