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Mit Beschluss vom 19.11.2019 hat der Aus-schuss für Gefahrstoffe einen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Dämpfe und Aerosole bei der Heißverarbeitung von Bitumen in Höhe von 1,5 mg/m3 (Bitumenkondensatstandard) verabschiedet, der anschließend durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in die Technischen Regeln für Gefahrstoffe „Arbeitsplatzgrenzwerte" (TRGS 900) überführt und im gemeinsamen Ministerialblatt (GMB1) bekannt gemacht wurde. Da dieser neue AGW im Asphaltstraßenbau derzeit noch nicht eingehalten werden kann, wurde eine Übergangsfrist von fünf Jahren beschlossen, in der dieser Grenzwert ausgesetzt ist. Diese Frist wurde allerdings nur unter der Maßgabe gewährt, dass von der walz- und gussasphaltverar-beitenden Industrie eine Branchenlösung gemeinsam mit der BG Bau und der IG Bau mit dem Ziel erarbeitet wird, dass die asphaltverarbeitenden Firmen nach dieser Übergangszeit mit den beschriebenen Maßnahmen und Verfahren den Arbeitsplatzgrenzwert einhalten können. |