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Die TL BuB E-StB enthalten stoffspezifische erdbautechnische Anforderungen an Bodenmaterialien. Die Fortschreibung der TL BuB E-StB, Ausgabe 2020/Fas-sung 2023 berücksichtigt die notwendig gewordenen Anpassungen durch die „Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatzbaustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)" (FGSV R 2061) und sie behandeln weitere Stoffe aus industriellen Prozessen. Grundsätzlich gelten die TL BuB E-StB für die Lieferung von aufbereiteten Bodenmaterialien und Baustoffen, die zur Herstellung von Erdbauwerken nach den ZTV E-StB (FGSV 599) eingesetzt werden. Die TL Gab-StB 16/23 ersetzen die Ausgabe 2016. Die Fortschreibung der TL Gab-StB 2016 als Fassung 2023 berücksichtigt die notwendig gewordenen Anpassungen durch die „Verordnung über Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke (Ersatz-baustoffverordnung - ErsatzbaustoffV)" (FGSV R 2061). Insbesondere sind bei der Fortschreibung der TL GaB-StB Änderungen an der Tabelle 4: „Prüfungen und Prüfhäufigkeiten für die Güteüberwachung von Befüllmaterialien" vorgenommen worden. Hinsichtlich der gesteinstechnischen Eigenschaften und Anforderungen an umweltrelevante Merkmale von industriell hergestellten und von rezyklier-ten Gesteinskörnungen für das Befüllma-terial wird auf die TL Gestein-StB (FGSV 613) Bezug genommen. |