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Die Nachricht über die Erhöhung der Entsorgungsgebühr nach Teil A des »Übereinkommens über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt« (CDNI) ab 1. Januar 2023 ist bereits durch die Fachmedien gegangen. Im weiteren Verlauf des Jahres 2023 wird sich darüber hinaus auch noch die Art und Weise der Erhebung ändern: Nach mehr als zehn Betriebsjahren werden Datenterminals und ECO-Karten »in Rente geschickt«. Von der zweiten Jahreshälfte 2023 an soll die Erhebung der notwendigen Daten über Smartphones sowohl bei den Bunkerbetrieben als auch bei den gebührenpflichtigen Schiffen erfolgen. Angesichts der galoppierenden Inflation ist der Beschluss zur Erhöhung der Entsorgungsgebühr aus der Sicht des Bilgenentwässerungsverbandes (BEV) und seiner ausländischen Schwesterorganisationen genau zum richtigen Zeitpunkt gekommen, damit die Entsorgungssysteme stabil aus sich selbst heraus finanziert wer-den können. Ohne in eine Glaskugel zu schauen: Der ab 1. Januar 2023 auf 10,00 € je 1.000 Liter Kraftstoff angehobene Betrag sollte für mehr als zwei Jahre ausreichen. Der Umstieg auf ein neues Bezahlverfahren hat verschiedene Gründe. Nur einer davon ist die Beobachtung, dass in immer mehr Lebensbereichen vielfältig nutzbare Smartphones Möglichkeiten für Verfahrensvereinfachungen bieten. Dabei wird zumeist Papier auf irgendeine Weise durch Elektronik ersetzt. So soll es auch im Rahmen des CDNI bei der Entrichtung der Entsorgungsgebühren und kurze Zeit später bei der Erfassung der abgegebenen Abfallmengen geschehen. |