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Die Niederlande werden die Verpflichtung zur CO_2-Reduzierung für Kraftstofflieferanten in der Binnenschifffahrt erst im Jahr 2023 einführen. Die bislang vorgesehene Pflicht zur Beimischung von Biokraftstoffen ist somit ein Jahr ausgesetzt. Ursprünglich war diese Verpflichtung für Anfang 2022 vorgesehen. Zuletzt hatte es jedoch wachsenden Widerstand dagegen gegeben, insbesondere weil viele Fragen rund um mögliche Risiken nicht hinreichend geklärt waren. Die Binnenschifffahrtsbranche, einige Bunkergesellschaften und Versicherer haben sich stark für eine Verschiebung der Umsetzung eingesetzt. Insbesondere die Algemeene Schippersvereniging (ASV) hatte mehrfach das Problem des »schmutzigen« Biokraftstoffes und die Gefahr von Schäden am Motor und im Leitungssystem angesprochen. |