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Martin Fischer;Frankfurt am Main ;Urteil des Schiffahrtsobergerichtes Berlin vom 7. Oktober 2021, Az.: 22 U 25/21 BSch (Schiffahrtsgericht Charlottenburg, Az.: 233 C 94/20 BSch) Auf die Berufung der Klägerin wird das am 23. Februar 2021 verkündete Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg - Schifffahrtsgericht - 233 C 94/20 BSch - teilweise geändert und wie folgt neu gefasst: Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1. 9.567,21 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 8.548,78 € seit dem 30. Juli 2019 und aus 1.018,43 € seit dem 28. Dezember 2019 sowie 2. 887,03 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26. Mai 2020 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Revision wird nicht zugelassen. |