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Für eine Übergangszeit bis zur Annahme der neuen Rheinschiffsper-sonalverordnung (RheinSchPersV) lädt die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) ihre Mitgliedstaaten ein, es nicht zu ahnden, wenn Besatzungsmitglieder an Bord von Binnenschiffen auf dem Rhein Befähigungszeugnisse sowie Schifferdienstbücher oder Bordbücher vorlegen, die nach der Richtlinie (EU) 2017/2397 ausgestellt wurden.Umgekehrt lädt die ZKR ihre Mitgliedsstaaten ebenfalls ein, Maßnahmen zu ergreifen, damit Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher, die nach der zurzeit noch geltenden RheinSchPersV ausgestellt werden, bei Kontrollen auch außerhalb des Rheins weiterhin ohne Behelligungen vorgelegt werden können. Diese besondere Maßnahme ist den Angaben zufolge befristet. Sie gilt zunächst bis zum Inkrafttreten der neuen RheinSchPersV oder bis zum 30. September 2022, wenn die neue RheinSchPersV bis dahin nicht angenommen ist. Wie die ZKR mitteilt, kann sie bei Bedarf verlängert werden. Sie soll es der Decksmannschaft erleichtern, Befähigungszeugnisse unabhängig davon zu nutzen, ob sie nach der EU-Richtlinie oder der RheinSchPersV ausgestellt wurden. |