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Seit 1998 fördert der Bund Umschlaganlagen des Kombinierten Verkehrs (KV-Förderrichtlinie) mit einer Bezuschussung von bis zu 80% den Neu- und Ausbau von privaten Umschlaganlagen. Die seit 2017 und noch einmal bis Ende 2021 verlängert bisherige Richtlinie ist jetzt überarbeitet worden. Damit sei auf viele Forderungen und Anregungen seitens der Gewerbeverbände reagiert worden, heißt es. Das sind die Kernpunkte: 1. die Förderquote von bis zu 80% bleibt erhalten, 2. im Bereich Digitalisierung und Automatisierung wurden neue Fördertatbestände geschaffen, 3. Förderung von Ersatzinvestitionen, 4. Erhöhung der Planungskostenpauschale, 5. Vereinfachungen bei den Fördervoraussetzungen. Einer Förderung steht nicht entgegen, wenn über die auszubauende oder neu zu errichtende KV-Umschlaganlage im Einzelfall Ladeeinheiten umgeschlagen werden, die nicht dem Kombinierten Verkehr zuzrechnen sind. |