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Das Thema Nachhaltigkeit scheint in den Corona-Monaten ein wenig an Bedeutung verloren zu haben, muss jedoch in absehbarer Zeit wieder ein bedeutendes Kriterium bei der Frage sein, welcher Werkstoff bei Baumaßnahmen bevorzugt einzusetzen ist. Das „Leistungsbestimmungsrecht" gibt dem Auftraggeber die Möglichkeit zur Vorauswahl. Auch wenn der Begriff für diese Entscheidung eigentlich unangemessen ist, da nicht eine bestimmte Leistung nachgefragt wird, sondern ein bestimmter Werkstoff, ist dies gängige Praxis. Durch die Einführung der Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009) und der damit verbundenen systemneutralen Ausschreibung wurde in den letzten Jahren eine Vielfalt von Systemen neu entwickelt und getestet. Unabhängig vom Werkstoff ist für die ausschreibenden Stellen der Markt wesentlich unübersichtlicher und komplizierter geworden. Die Frage nach der Nachhaltigkeit kann daher eine grundlegende Entscheidungshilfe bei der Vergabe von Fahrzeug-Rückhaltesystemen zugunsten der Stahlsysteme sein. Bei der Herstellung von Stahlschutzplanken-Systemen wird weniger C0_2 ausgestoßen als bei alternativen Bauweisen, sie setzen durch die hervorragende Recyclingfähigkeit das ökologische Nachhaltig-keitsziel einer Kreislaufwirtschaft optimal um und versiegeln keine zusätzlichen Flächen. |