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Die „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (RSA 21) wurden von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) fortgeschrieben. Ihre Stellungnahmen aus der im Jahr 2019 durchgeführten Länderanhörung sowie Ihre vorgebrachten Einwände zur Herstellung des Einvernehmens gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) wurden berücksichtigt und soweit möglich in die RSA 21 eingearbeitet. Hiermit gebe ich die „Richtlinien für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen" (RSA 21) bekannt und bitte die Obersten Straßenbaubehörden der Länder, diese im Bereich der Bundesstra- ßen einzuführen, die in Auftragsverwaltung geführt werden. Die für die Straßenverkehrs-Ordnung und die Verkehrspolizei zuständigen Obersten Landesbehörden haben ihr Einvernehmen gemäß VwV-StVO zum 30.4.2021 erklärt. Im Interesse einer einheitlichen Handhabung empfehle ich, die RSA 21 auch für die Straßenkategorien nach Landesrecht einzuführen. |