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Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat das „Merkblatt zur Anlage von Querungshil-fen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen" (M AQ) (FGSV 261) mit einer Ausgabe 2022 herausgegeben. Der Bau, die Unterhaltung und die Nutzung von Straßen sind mit Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verbunden. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist der Verursacher eines Eingriffes verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Lassen sich diese bei dem Neu-und Ausbau von Straßen nicht durch die Lage der Trasse vermeiden, so sind andere Möglichkeiten der Vermeidung zu nutzen. Bei Zerschneidung von Lebensräumen können durch die Anlage von Querungs-hilfen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vermieden oder entscheidend minimiert werden. Querungshilfen sollen dabei möglichst einem breiten Artenspektrum das sichere Queren von Straßen ermöglichen. Im M AQ sind die Anforderungen benannt, die eingehalten werden müssen, um die Funktionsfähigkeit der Querungshilfen sowie der landschafts-pflegerischen Maßnahmen in ihrem Umfeld und gegebenenfalls im Zuwanderungskorridor dauerhaft aufrecht zu erhalten. |