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Nach der Empfehlung der Expertenausschüsse der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) darf das in Deutschland derzeitige Standardlösemittel Trichlore-then (Tri) für die Bindemittelextraktion aus Asphaltmischgut nur noch bis zum 21. April 2023 eingesetzt werden. Daher mussten Alternativlösemittel geprüft werden, um Trichlorethen im Rahmen der Werkseigenen Produktionskontrolle, Erstprüfung, Eigenüberwachungsprüfung sowie für Kotrollprüfungen von Asphaltmischgut zu subsituieren und die Vergleichbarkeit der damit erzielten Prüfergebnisse mit den bisherigen Prüfergebnissen sicherzustellen. In den DIN EN 12697, Teil 1 (Asphalt -Prüfverfahren für Heißasphalt - Teil 1: Löslicher Bindemittelgehalt) und Teil 3 (Asphalt - Prüfverfahren - Teil 3: Rückgewinnung des Bindemittels: Rotationsverdampfer) sind u. a. bereits weitere mögliche Lösemittel aufgeführt. Hierzu zählt auch Tetrachlorethen (auch Perchlorethy-len genannt, kurz Per), das als Lösemittel für die Bindemittelextraktion bereits in anderen Ländern eingesetzt wird und dessen Einsatzrisiko gemäß der REACH-Verordnung derzeit als akzeptabel eingestuft wird. |