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Gesellschaftliche Herausforderungen wie zum Klimaschutz, zu sauberer Luft und weniger Lärm oder einem stärkeren Gesundheitsbewusstsein führen aktuell zu spürbaren Änderungen im Mobilitätsverhalten zugunsten des Fuß- und Radverkehrs. Hieraus ergibt sich ein akuter Anpassungsbedarf der Infrastruktur, der sich nicht an den Mindestwerten der geltenden Regelwerke orientieren kann. Diese Veränderungen haben auch Auswirkungen auf die Anstrengungen zur verbesserten Verkehrssicherheit, die Anzahl der Verkehrstoten und schweren Verletzungen EU-weit bis 2050 nahe Null zu bringen („Vision Null"). Deutschland hat die Zielsetzung der EU mit dem Verkehrssicherheitsprogramm 2021 bis 2030 übernommen. Bis 2030 soll die Zahl der Verkehrstoten um 40 Prozent sinken und weniger Menschen schwerverletzt werden. Nach dem historischen Tiefststand im Jahr 2021 mit 2.562 Getöteten bei Unfällen im Straßenverkehr zeigt die Entwicklung der Unfallzahlen im Jahr 2022 in die entgegengesetzte Richtung. Eine sichere Infrastruktur von morgen erfordert ein neues pragmatisches Denken mit dem Hineinversetzen in die Anforderungen der verschiedenen Mobilitätsarten im Straßenverkehr. Es ist eine ganzheitliche Verkehrssicherheitsarbeit mit Mut zu neuen Wegen und Innovationsfreude erforderlich, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Dabei gilt es auch, die Regelwerke in kurzfristigeren Zyklen als bisher anzupassen. Ebenso ist eine grundlegende Reform des Straßenverkehrsrechts unabdingbar. Ein besonderer Fokus muss auf der Prävention wie durch das Sicherheitsaudit in Planung und Bestand liegen. Abschließend werden einige Leitgedanken zusammengestellt. |