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Wer ab dem kommenden Jahr ein Scheinwerfer-einstell(-Prüf )gerät kaufen will, muss genauer hinschauen: Geräte, die bereits produziert wurden, dürfen noch zwölf Jahre lang verwendet werden, ganz neue Exemplare mit Produktionsdatum ab 2023 müssen neue, strengere Auflagen erfüllen, so der TÜV Nord. „Es ist sehr wichtig, sich Produktionsdatum und Baumusterzulassung bei der Bestellung anzusehen oder dies mit dem Lieferanten zu besprechen", sagt Dr. Malte Sommer, Leiter Kalibrierlabor bei TÜV Nord. Alle Scheinwerfergeräte, deren Produktionsdatum vor dem 1. Januar 2023 liegt und die über eine Baumusterfreigabe nach der „Richtlinie für die Prüfung von Scheinwerfer-Ein-stell-Prüfgeräten" vom 25.09.1981 fallen unter den Bestandsschutz, sofern sie noch über eine aktuelle Kalibrierung verfügen. |