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Der Markt für Dashcams - die kleinen Kameras, die Fahrer an ihrer Windschutzscheibe anbringen und das Verkehrsgeschehen vor und auch hinter dem Fahrzeug erfassen - etabliert sich nach und nach in Deutschland. Laut einer repräsentativen Umfrage von AutoScout24 und den Marktforschern von Innofact ist bereits mehr als jeder zehnte Autofahrer mit einer Dashcam unterwegs. 79 Prozent der befragten Fahrerinnen und Fahrer halten es für eine gute Idee, eine solche Autokamera zu installieren. Lange Zeit verhinderten jedoch rechtliche Hürden eine schnelle Verbreitung der kleinen Kameras. Der Einsatz ist streng geregelt: Um den Vorgaben für private Verkehrsaufnahmen zu entsprechen, dürfen Mittschnitte von Dashcams nur im sogenannten Loop-Redording ausschließlich anlassbezogen aufgezeichnet werden. Die Videosequenzen werden nur für ein paar Minuten aufgenommen und anschließend sofort wieder überschrieben. Erst wenn die integrierten Sensoren der Kamera einen Unfall oder eine Gefahrensituation feststellen, wird die Aufzeichnung dauerhaft gespeichert. Das so entstandene Videomaterial hat dadurch auch vor Gericht bestand. So entschied der Bundesgerichtshof im Jahr 2018, dass die kurzen Videomittschnitte grundsätzlich als Beweismittel verwendet werden dürfen. Nutzer von Dashcams haben somit einen verlässlichen Zeugen mit an Bord, der in strittigen Situationen wichtige Beweise liefern kann. |