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Kältemittel sind umweltschädlich. Das ist ein grundsätzliches Problem, welches die Leckortung erschweren kann. Die Mittel basieren in der Regel auf fluorierten Gasen, die zu den Treibhausgasen gehören. Die EU-Verordnung Nr. 517/2014 regelt deshalb, dass Leckagen fluorierter Treibhausgase unverzüglich repariert werden müssen. Die Freisetzung dieser Gase in die Atmosphäre ist ausdrücklich untersagt. Daraus folgt nicht nur, dass übermäßig entleerte Klimaanlagen überprüft werden müssen, bevor Kältemittel wieder eingefüllt wird, sondern auch, dass die Kältemittel selbst nicht zur Leckortung verwendet werden dürfen. |