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Das Ergebnis des Forschungsvorhabens sind die Hinweise zu den Unterlagen gemaess Paragraph 6 Umweltvertraeglichkeitspruefungsgesetz (UVPG) fuer Bundesfernstrassen. Gemaess UVPG sind der Bau und die Aenderung einer Bundesfernstrasse, die der Planfeststellung nach FStrG oder eines Bebauungsplans nach BauGB beduerfen, UVP-pflichtig. Die Hinweise enthalten eine Zusammenstellung der erforderlichen Angaben in den entscheidungserheblichen Unterlagen nach Paragraph 6 UVPG fuer die Vorhabentypen Neubau einer Bundesfernstrasse, Ausbau und Umbau einer Bundesfernstrasse, Neubau eines Knotenpunktes, Anbau einer Tank- und/oder Rastanlage, eines Parkplatzes, Ausbau einer Ortsdurchfahrt und Anbau eines Radweges. Die nach Paragraph 6 UVPG erforderlichen Angaben bestimmen die Anforderungen an die Untersuchungen zur Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen. Die Angaben sind darueber hinaus die Unterlagen fuer die Stellungnahmen der zu beteiligenden Behoerden, die Aeusserungen der Oeffentlichkeit und die zusammenfassende Darstellung. Fuer die Zusammenstellung der entscheidungserheblichen Unterlagen nach Paragraph 6 UVPG sind in der Regel keine weiteren als die bisher erarbeiteten Planungsbeitraege (insbesondere UVS, LBP) notwendig. Die Hinweise dienen dazu, die Anforderungenan die umweltfachlichen Planungsbeitraege im Sinne des Paragraph 6 UVPG zusammenzufassen und die notwendigen Inhalte zu konkretisieren sowie deren Vollstaendigkeit durch den Vorhabentraeger und die Pruefbehoerde kontrollierbar zu machen. |