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Mit dieser Arbeit werden erstmals fuer ein groesseres Erholungsgebiet Moeglichkeiten aufgezeigt, fahrtzweckbezogen zu differenzieren und den Tagesbesucherverkehr auf den OEV zu verlagern. Als Beispiel dient der suedlich vom Ballungsraum Muenchen am noerdlichen Alpenrand liegende Landkreis Miesbach. Die allgemein gefasste Definition des Fahrtzwecks Freizeitverkehr wird hierzu detailliert, da sich die bisher in der Verkehrsplanung gebraeuchlichen Definitionen teilweise ueberschneiden und haeufig zu allgemein sind, wodurch eine genauere verkehrliche Betrachtung nicht moeglich ist. In der Beschreibung des heutigen Erholungsverkehrs des Landkreises Miesbach wird aufgezeigt, welche Daten aus den allgemeinen Statistiken uebernommen werden koennen und welche Zusatzinformationen selbst erhoben werden muessen. Die eigenen Erhebungen beinhalten auch eine Akzeptanzuntersuchung der Besucher auf die Verkehrsmittelwahl beeinflussende Massnahmen, mit deren Hilfe Hintergruende ueber das Besucherverhalten und ueber die Entscheidungsprozesse der Besucher aufgedeckt werden koennen. Um eine Verkehrsentlastung der Erholungsgebiete zu erreichen, muss einerseits der OEPNV attraktiver gestaltet werden und andererseits sind restriktive Massnahmen im MIV erforderlich, um die beabsichtigte Verlagerung zu erreichen und die Finanzierung des erweiterten OEV-Angebotes zu gewaehrleisten. Hierzu wurden umfassend die moeglichen Massnahmen im MIV und im OEV untersucht, zu Massnahmenpaketen zusammengefasst und nach ihrer Wirksamkeit und ihrer rechtlichen Einsetzbarkeit beurteilt. Die Wirkungen der Massnahmenpakete auf die Besucher, die Anwohner und die Wirtschaft werden abschliessend im Rahmen von Szenarien abgeschaetzt. Eine exakte Quantifizierung der Wirkungen ist erst dann moeglich, wenn vergleichbare Konzepte angewendet werden. Nachdem derartige Konzepte bisher noch nicht im Einsatz sind, werden die Wirkungszusammenhaenge theoretisch erlaeutert und anschliessend Sensitivitaeten anhand von Szenarien aufgedeckt. Dabei ist die theoretische Vorgehensweise der Wirkungsermittlung auf vergleichbare Faelle uebertragbar. |