摘要: |
DIE AELTEREN BERECHNUNGSVERFAHREN BZW. VORSCHRIFTEN UEBER DIE TRAGFAEHIGKEIT SCHRAEG BELASTETER FUNDAMENTE (Z.B. DIN 1054, AUSGABE 1940 UND 1953) GINGEN VON DER VORSTELLUNG AUS, DASS DIE ZULAESSIGE GROESSE DER SENKRECHTEN LASTKOMPONENTE VON DER GROESSE DER LASTNEIGUNG UNABHAENGIG IST UND DIE AUFNEHMBARE SCHRAEGLAST AUSSCHLIESSLICH DURCH EINE AUSREICHENDE SICHERHEIT GEGEN GLEITEN BESTIMMT WERDEN KANN. DIE NEUEREN BERECHNUNGSVERFAHREN STUETZEN SICH DAGEGEN AUF DIE GRUNDBRUCHGLEICHUNG FUER SCHRAEG BELASTETE STREIFENFUNDAMENTE (DIN 4017 BLATT 2), IN DER DER EINFLUSS DER LASTNEIGUNG AUF DIE GRENZTRAGFAEHIGKEIT DURCH TRAGFAEHIGKEITSBEIWERTE LAMBDA ZUM AUSDRUCK GEBRACHT WIRD, DIE IN ERSTER LINIE VOM LASTNEIGUNGSWINKEL DELTA ABHAENGEN. UNTER VERWENDUNG DES VON SMOLTCZYK (1960) FUER LAMBDA(B) (RHO, DELTA) UND LAMBDA(T) (RHO, DELTA) AUFGESTELLTEN BERECHNUNGSVERFAHRENS WURDEN ZUNAECHST DIE THEORETISCHEN NEIGUNGSBEIWERTE KAPPA(B) (DELTA) UND KAPPA(T) (DELTA) FUER DAS BREITENGLIED UND TIEFENGLIED DER GRUNDBRUCHGLEICHUNG FUER LASTNEIGUNGSWINKEL 0 <= DELTA <= 45 GRAD UND REIBUNGSWINKEL 30 GRAD <= RHO <= 45 GRAD NEU BERECHNET. ZUR EXPERIMENTELLEN ERMITTLUNG DER NEIGUNGSBEIWERTE WURDEN AUF DEM VERSUCHSGELAENDE DER DEGEBO NEUN BELASTUNGSVERSUCHE IN EINEM UNGLEICHFOERMIGEN KIESIGEN SAND MIT EINEM FUNDAMENT (1,0 METER MAL 3,0 METER) MIT UND OHNE EINBINDETIEFE DURCHGEFUEHRT. DIE LASTNEIGUNG DELTA VARIIERTE DABEI IN DEN GRENZEN ZWISCHEN 0 GRAD UND 30 GRAD; DIE LAST WIRKTE IN FUNDAMENTQUERRICHTUNG, WAS NAEHERUNGSWEISE DER FUER DEN EBENEN FALL GUELTIGEN THEORETISCHEN LOESUNG ENTSPRICHT. NACH DEN VERSUCHSERGEBNISSEN WIRD DER EINFLUSS DER LASTNEIGUNG AUF DIE GRENZTRAGFAEHIGKEIT FUER NEIGUNGEN DELTA = 20 GRAD HINREICHEND GENAU DURCH DIE NEIGUNGSBEIWERTE KAPPA(B) (DELTA) = (1 - TAN DELTA)2 UND KAPPA(T) (DELTA) = (1 - TAN DELTA) ERFASST. EIN VERGLEICH ZWISCHEN DEN THEORETISCHEN UND DEN EXPERIMENTELLEN NEIGUNGSBEIWERTEN ZEIGT, DASS DIE EXPERIMENTELL ERMITTELTE ABHAENGIGKEIT KLEINER IST. GLEITEN IM EIGENTLICHEN SINN WURDE BEI KEINEM DER VERSUCHE BEOBACHTET. DIE GLEITSICHERHEIT WAR DAMIT STETS GROESSER ALS EINS. DIE VERSUCHSERGEBNISSE HABEN DAMIT EINDEUTIG BEWIESEN , DASS DIE DEN AELTEREN BERECHNUNGSVERFAHREN ZUGRUNDE LIEGENDE VORSTELLUNG NICHT ZUTREFFEND IST. (A*). |