摘要: |
3 MINERALARTEN (FELDSPAT-BASALT, GRANIT, SYNOPAL) WURDEN UNTERSUCHT. LAGERUNGSART I: 1 STD. 10 GRAD C TEMPERIER-WASSERBAD FUER DEN NULLVERSUCH; LAGERUNGSART II: 24 STD. 42 GRAD C (5 GRAD C UNTER E.P. RUK DES BINDEMITTELS) ALS BEANSPRUCHUNGSLAGERUNG; NACHFOLGEND 1 STD. 10 GRAD C TEMPERIERBAD AUF PRUEFTEMPERATUR. FESTLEGUNG DER PRUEFTEMPERATUR AUF 10 GRAD C FUER DIE HAUPTVERSUCHSREIHE ZUR ANPASSUNG AN DIE BEDINGUNGEN DES HOOK'SCHEN GESETZES MIT DEM DAFUER MASSGEBLICHEN KRITERIUM ZUR EINSTELLUNG DES ZUGBRUCHES, NICHT ABER DES DRUCK- ODER SCHUBBRUCHES. PRUEFVERFAHREN WAR DIE SPALTZUGPRUEFUNG MIT EINEM EINSATZ IN DIE STANDARD-MARSHALLPRESSE, SOMIT VORGABE DES GRUNDGERAETES SOWIE DER VORSCHUBGESCHWINDIGKEIT VON 50 MM/MIN. VARIABEL BLEIBT DIE PRUEFTEMPERATUR. ZUSATZVERSUCHE MIT THERMISCHER VORBEHANDLUNG DES MINERALS (GRANIT) 3 H 350 GRAD C, VARIATION DER PRUEFTEMPERATUR AUF -20, -10, 0, +20, +40 GRAD C, EINSATZ EINES NETZHAFTMITTELS. MATHEMATISCH-STATISTISCHE AUSWERTUNG NACH DEM VARIANZANALYTISCHEN MODELL DER EINFACHEN ZERLEGUNG VON ZUFALLSVARIABLEN. DIE SPALTZUGPRUEFUNG ERGAB: BEWERTUNG DES AFFINEN VERHALTENS ZWISCHEN MINERAL UND BINDEMITTEL NACH MASS UND ZAHL, WIEDERHOL- UND VERGLEICHBARKEIT GUENSTIGER ALS BEI MARSHALL-PRUEFUNG; DIFFERENZIERBARKEIT GROESSER ALS PRUEFFEHLER, KORRELATION ZUM MARSHALL-VERFAHREN IM GRUNDSATZ VORHANDEN, BEI DER GESAMTHEIT STATISTISCH NICHT DURCHGAENGIG NACHWEISBAR; EINFLUSS DER LAGERUNGSART TEILWEISE SIGNIFIKANT NACHWEISBAR, ABGELEITETE EMPFEHLUNG: LAGERUNGSART II AUF DOPPELTE EINWIRKZEIT VERLAENGERN; EINFLUSS AUS THERMISCHER VORBEHANDLUNG UND NETZHAFTMITTELZUGABE NICHT SIGNIFIKANT NACHWEISBAR. AUCH BEI DER PRUEFUNG DES EINFLUSSES AUS VERSCHIEDENEN GESTEINSARTEN KEINE DURCHGEHEND NACHWEISBARE SIGNIFIKANZ, OBWOHL DIFFERENZIERUNG ERKENNBAR; NACHUNTERSUCHUNGEN MIT WECHSELSEITIGER HERSTELLUNG UND PRUEFUNG, DANACH KEIN SIGNIFIKANTER UNTERSCHIED IN DER HERSTELLUNG DER PRUEFKOERPER; DIESE GILT DAHER ALS GLEICHWERTIG. DAGEGEN SIGNIFIKANTE UNTERSCHIEDE BEI DER DIREKTEN FESTIGKEITSPRUEFUNG; DIE GERAETE SIND SOMIT NICHT GLEICHWERTIG. DAS VERFAHREN LIEFERT ZUSAETZLICHE INFORMATIONEN ZUR BEURTEILUNG VON ASPHALTMASSEN. (ALTE IDS-NR. 30580). |