摘要: |
DIE VERGABEREGELUNG WURDE HINSICHTLICH IHRER HAUPTFUNKTIONEN, DES GELTUNGSBEREICHS, DER SUBJEKTIVEN RECHTE DER BIETER, DES GATT-KODEX, DER WAHL DER VERGABEART, DER RECHTSBEZIEHUNG ZWISCHEN AUSSCHREIBER UND BIETER IM VERGABEVERFAHREN, DES ANGEBOTS UND DER ANGEBOTSAUSWERTUNG, DER ANGEBOTSPRUEFUNG, DES ZUSCHLAGS AN DEN BESTBIETER UND SCHLIESSLICH DER TRANSPARENZ UND DER KONTROLLE DES VERGABEVERFAHRENS EINGEHEND UNTERSUCHT. DIE ERGEBNISSE LIEGEN IN 17 TEIL- UND EINEM SCHLUSSBERICHT VOR: (1) ANWENDBARKEIT DER NUTZWERTANALYSE IM VERGABEVERFAHREN (DUBIN,G); (2) PROBLEME BEI DER VERGABE VON BAULEISTUNGEN AUS DER SICHT DER INTERESSENSVERTRETUNGEN (FINK); (3) PROBLEME BEI DER VERGABE VON BAULEISTUNGEN AUS DER SICHT DES AUFTRAGGEBERS (HAZIVAR,A); (4) DIE VERGABE VON BAULEISTUNGEN AUS DER SICHT AUSGEGLIEDERTER RECHTSTRAEGER (JUST,K; HEU,C); (5) PROBLEME DER VERGABE VON BAULEISTUNGEN AUS PRAXISORIENTIERTER SICHT (HOPFMUELLER,H); (6) ZIVILRECHTLICHE GRUNDFRAGEN DER VERGABE OEFFENTLICHER AUFTRAEGE (KREJCI,H); (7) VERGABE UND ARBEITSPLATZSICHERUNG (ROSSMANN,K); (8) DAS OEFFENTLICHE VERGABEWESEN IN BELGIEN (VAN DER STICKELEN,J); (9) RECHTSGRUNDLAGEN UND VORGAENGE IM SUBMISSIONSVERFAHREN AUF DEM NIEDERLAENDISCHEN BAUMARKT (STRAVER,CM); (10) AUSGEWAEHLTE PROBELME DES VERGABEWESENS AUS DER SICHT DER INDUSTRIELLEN BAUUNTERNEHMUNGEN (VIBOE); (11) WETTBEWERBSRECHTLICHE UND WETTBEWERBSPOLITISCHE ASPEKTE DER VERGABE OEFFENTLICHER AUFTRAEGE; (12) PROBLEME DER BAUAUFTRAGSVERGABE AUS DER SICHT DER GEMEINNUETZIGEN WOHNBAUTRAEGER (BRANDSTAETTER,R); (13) OEKONOMISCHE ANALYSE DER VERGABEBESTIMMUNGEN IN DER OESTERREICHISCHEN BAUWIRTSCHAFT (DENK,R); (14) PROBLEME DER VERSICHERUNG IM BAUWESEN (DUBIN,G); (15) DIE VERGABE VON BAULEISTUNGEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND (HEIERMANN,W); (16) VERFASSUNGSRECHTLICHE GRUNDLAGEN DER AUFTRAGSVERGABE (KORINEK,K; SCHWARZER,S); (17) DIE SITUATION DES VERGABEWESENS IN OESTERREICH SOWIE IM AUSLAND UND IN INTERNATIONALEN VERTRAEGEN (LANGER,E); SCHLUSSBERICHT: VERGABE VON BAULEISTUNGEN (AICHER,J). DER GESAMTUMFANG BETRAEGT RUND 2400 SEITEN. |