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Durch Zusatzfahrstreifen kann in Steigungsstrecken erfahrungsgemaess eine Reduzierung der Unfallzahlen sowie eine Entflechtung des Verkehrs und somit eine Verbesserung der Verkehrsqualitaet erreicht werden. Ziel des Forschungsprojektes war die Entwicklung eines richtlinientauglichen Verfahrens fuer die Anlage von Zusatzfahrstreifen, das aufgrund der Kriterien Verkehrssicherheit, Qualitaet des Verkehrsablaufs und Wirtschaftlichkeit eine sinnvolle Entscheidung ueber die Anlage von Zusatzfahrstreifen ermoeglicht. Hierfuer wurden umfangreiche Untersuchungen des Verkehrsablaufs und der Verkehrssicherheit von Steigungsstrecken an Landstrassen und Richtungsfahrbahnen durchgefuehrt, die als Basis fuer eine Wirtschaftlichkeitsrechnung verwendet wurden. Auf Richtungsfahrbahnen wurden Zusammenhaenge zwischen Unfallgeschehen, Laengsneigung und Vorhandensein eines Zusatzfahrstreifens festgestellt, waehrend auf Landstrassen kein Einfluss von Zusatzfahrstreifen auf die Verkehrssicherheit beobachtet werden konnte. Der Verkehrsablauf auf Steigungsstrecken von Richtungsfahrbahnen wurde auch im Hinblick auf die Erstellung von aktuellen Verkehrsstaerke-Geschwindigkeits- (Q-V-) Diagrammen fuer neue Richtlinien ausfuehrlich analysiert. Basierend auf Daten aus eigenen Messungen, Dauerzaehlstellen und mikroskopischer Verkehrsflusssimulation wurde ein Verfahren zur Ermittlung von Q-V-Diagrammen an Steigungsstrecken von 2- und 3-streifigen Richtungsfahrbahnen entwickelt. Fuer Landstrassen mit und ohne Zusatzfahrstreifen wurden ebenfalls Messungen und Simulationsrechnungen durchgefuehrt und darauf aufbauend Q-V-Diagramme erstellt. Basierend auf statistischen Erhebungen und fahrdynamischen Berechnungen wurde ein neues Bemessungs-Schwerfahrzeug entwickelt. Die Resultate der Verkehrssicherheitsanalyse und der Untersuchungen des Verkehrsablaufs an Steigungsstrecken bildeten die Grundlage fuer Wirtschaftlichkeitsrechnungen nach den EWS (FGSV, 1997). Es wurden Diagramme zur Ermittlung der Nutzen von Zusatzfahrstreifen entwickelt, die als Grundlage fuer ein Entscheidungsverfahren fuer die Anlage von Zusatzfahrstreifen verwendet werden koennen. |