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Ein Zielkonflikt liegt vor, wenn die Erreichung eines Zieles die Erreichung eines anderen Zieles beeinträchtigt. Diese allgemeine Definition gilt natürlich auch bei Projekten in der Verkehrsplanung. Die Ursache für Zielkonflikte liegt somit bei den definierten Zielen. Aber wer legt in der Verkehrsplanung die Ziele fest? Und wann werden diese definiert? Und gibt es Zielkonflikte mit „verkehrsfremden" Nutzungen? Zielkonflikte treten in der Verkehrsplanung oft bzw. häufig aufgrund unterschiedlicher Nutzungsansprüche auf. Nutzungsansprüche sind vor allem abhängig von angestrebten Funktionen, Verkehrsarten bzw. Teilnehmergruppen. In Bild 1 ist ein Auszug der relevanten Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) dargestellt, in welcher die Nutzungsansprüche für Verkehrsarten und Teilnehmergruppen sowie die Vorgaben und Rahmenbedingungen hinsichtlich Entwurf und Bemessung der Verkehrsanlagen im Ortsgebiet definiert sind. |