摘要: |
Beim Auftreten negativer Einheitspreise in den Angeboten ist jedenfalls eine erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Negative Einheitspreise sind erlaubt und nicht verboten, sodass etwaige Ausschlusstatbestände in den Ausschreibungsunterlagen rechtzeitig zu rügen sind. Bei sich rechnerisch ergebenden negativen Einheitspreisen ist der Erlös, jedenfalls bei Auftraggebern, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, gesondert auszuweisen, um den steuerrechtlichen Anforderungen zu genügen. Sofern im Angebotsleistungsverzeichnis keine gesonderte Ausweisung der von den negativen Einheitspreisen betroffenen Positionen vorgesehen ist, sollte möglichst mit der Vergabestelle offen abgestimmt werden, wie vergabe- und steuerrechtlich mit diesen Positionen umgegangen wird. |