摘要: |
Die Vergabestelle kann von vornherein das Nachfordern fehlender Unterlagen vollständig oder teilweise ausschließen. Macht sie hiervon keinen Gebrauch, hängt die konkrete Möglichkeit des Nachforderns von Unterlagen stark von der übergeordneten europarechtlichen Vorgabe ab. Fehlende und unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen können nachgefordert werden, wohingegen die inhaltliche Veränderung vorliegender, aber fehlerhafter Unterlagen aus wettbewerblichen Gründen nicht statthaft ist. Deshalb können auch fehlende leistungs-bezogene Unterlagen grundsätzlich nicht nachgefordert werden. Fehlende Preisangaben können nur bei unwesentlichen Positionen ergänzt werden, sofern die Nichtbe-rücksichtigung der unvollständigen Positionen als auch die Berücksichtigung dieser Positionen mit dem höchsten Wettbewerbspreis nicht zu einer Änderung der Wertungsreihenfolge der Bieter führen darf. Bei Änderung der Wertungsreihenfolge gibt es keine zweite Chance und das Angebot ist auszuschließen. |